AGB & Nutzungsordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cleanvengers GmbH für die Marke Werkvengers
Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Cleanvengers GmbH (nachfolgend „Anbieter“), auftretend unter der Geschäftsbezeichnung „Werkvengers“, und ihren Kundinnen und Kunden.
- Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nur wirksam, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungsumfang
- Der Anbieter erbringt Fahrzeugpflege und Fahrzeugaufbereitung, Innen- und Außenreinigung, Fahrzeugpolitur, Öl- und Filterwechsel, Räder- und Reifenwechsel, Reifenmontage und Auswuchten, das Kontrollieren und Nachfüllen von Betriebsflüssigkeiten sowie die Vermietung von Hebebühnen, Werkzeugen und Arbeitsplätzen. Ferner betreibt er den Handel mit Ersatzteilen, Reifen, Felgen, Ölen und Pflegeprodukten sowie den An- und Verkauf von Fahrzeugen.
- Der Anbieter ist kein Meisterbetrieb im Kfz-Technikerhandwerk und erbringt keine meisterpflichtigen Reparaturleistungen. Ein Anspruch auf Erbringung solcher Leistungen besteht nicht.
- Angaben auf der Website, in Preislisten und in Preisrechnern stellen keine bindenden Angebote dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages, Terminanfragen
- Mit dem Absenden einer Anfrage über die Website, per E-Mail, Telefon oder Messenger gibt die Kundin oder der Kunde ein unverbindliches Ersuchen um Terminvergabe bzw. Angebotserstellung ab.
- Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Anbieter in Textform oder mit tatsächlichem Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Der Anbieter ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Preise und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Angegebene Preise gelten für Fahrzeuge bis zur Mittelklasse und normalen Verschmutzungsgrad. Bei überdurchschnittlichem Aufwand (z. B. Sonderfahrzeuge, starke Verschmutzung, Tierhaare, Nikotingeruch) wird der Mehraufwand vor Ausführung mitgeteilt und gesondert vereinbart.
- Die Vergütung ist nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Zahlung ist in bar, per EC-Karte oder per Überweisung möglich.
- Bei Geschäftskunden kann eine monatliche Sammelrechnung mit gesondert vereinbartem Zahlungsziel erfolgen.
§ 5 Termine, Anzahlung und Stornierung
- Für die Reservierung einer Hebebühne oder eines Arbeitsplatzes wird eine Anzahlung in Höhe von 20,00 € erhoben. Die Anzahlung wird vollständig auf die Vergütung angerechnet.
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich; die Anzahlung wird in diesem Fall erstattet oder auf einen Ersatztermin übertragen.
- Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen verfällt die Anzahlung als pauschalierter Schadensersatz. Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
- Vereinbarte Termine sind Richtzeiten. Verzögerungen durch vorangehende Aufträge berechtigen nicht zum Rücktritt, sofern eine angemessene Wartezeit nicht überschritten wird.
§ 6 Mitwirkungspflichten der Kundin oder des Kunden
- Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin frei von persönlichen Gegenständen und Wertsachen zu übergeben. Für zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Auf bekannte Mängel, Vorschäden, Sonderlackierungen, Folierungen, nachträgliche Einbauten und besondere Empfindlichkeiten ist vor Auftragsbeginn hinzuweisen.
- Die Kundin oder der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug verkehrssicher abgestellt und ordnungsgemäß versichert ist.
§ 7 Gewährleistung
- Für erbrachte Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
- Für von der Kundin oder dem Kunden beigestellte Teile, Öle und Betriebsstoffe übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung hinsichtlich Eignung, Qualität und Herstellerfreigabe.
- Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen, in Textform anzuzeigen. Für Verbraucher gilt diese Frist nicht.
§ 8 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Abholung und Standgeld
Fahrzeuge sind nach Fertigstellung innerhalb von drei Werktagen abzuholen. Danach kann
ein Standgeld von 10,00 € pro angefangenem Tag berechnet werden, sofern die Kundin oder
der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates eingeschränkt werden.
- Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Teil B – Nutzungsordnung der Selbsthilfewerkstatt
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil jedes Mietvertrages über Hebebühne, Arbeitsplatz
oder Werkzeug. Sie ist vor der ersten Nutzung zu bestätigen. Ohne Bestätigung und
Einweisung ist eine Nutzung nicht möglich.
§ 1 Gegenstand des Mietverhältnisses
- Der Anbieter vermietet Hebebühne, Arbeitsplatz und – soweit gebucht – Werkzeug auf Zeit. Es wird ausschließlich ein Mietvertrag geschlossen; eine Werkleistung wird nicht geschuldet.
- Sämtliche Arbeiten am Fahrzeug führt die Mieterin oder der Mieter eigenverantwortlich, in eigenem Namen und auf eigene Gefahr durch.
- Der Anbieter schuldet keine Beratung, keine Anleitung zur Reparatur und keine Prüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Freiwillig gegebene Hinweise begründen keine Beratungspflicht und keine Haftung.
§ 2 Zugangsvoraussetzungen
- Die Nutzung ist volljährigen, geschäftsfähigen Personen vorbehalten.
- Vor der ersten Nutzung ist die Teilnahme an einer Sicherheitseinweisung verpflichtend. Die Einweisung ist kostenlos.
- Die Bedienung der Hebebühne erfolgt ausschließlich durch eingewiesene Personen. Der Anbieter kann die Bedienung jederzeit selbst übernehmen oder untersagen.
- Personen, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen stehen, ist der Zutritt zum Arbeitsbereich untersagt.
§ 3 Sicherheits- und Verhaltensregeln
- Festes, geschlossenes Schuhwerk ist Pflicht. Schutzbrille und Handschuhe werden kostenlos bereitgestellt und sind bei entsprechenden Arbeiten zu tragen.
- Rauchen, offenes Feuer, Schweiß- und Trennschleifarbeiten sind ohne ausdrückliche Erlaubnis untersagt.
- Vor dem Anheben ist das Fahrzeug an den vom Hersteller vorgesehenen Aufnahmepunkten aufzunehmen. Der sichere Sitz ist auf niedriger Höhe zu prüfen.
- Der Aufenthalt unter einem angehobenen Fahrzeug ist nur bei eingerasteter mechanischer Sicherung zulässig.
- Betriebsflüssigkeiten (Öl, Kühlmittel, Kraftstoff, Bremsflüssigkeit) sind vollständig in den bereitgestellten Behältern aufzufangen. Ein Einleiten in Bodenabläufe ist strikt untersagt.
- Begleitpersonen, Kinder und Tiere haben keinen Zutritt zum Arbeitsbereich.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann die Nutzung fristlos beendet werden; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 4 Arbeiten mit besonderem Risiko
Arbeiten an sicherheitsrelevanten Baugruppen sowie an Hochvoltsystemen von Hybrid- und
Elektrofahrzeugen sind in der Selbsthilfewerkstatt nicht gestattet. Der Anbieter kann
einzelne Arbeiten im Einzelfall untersagen, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung von
Personen oder Sachen bestehen.
§ 5 Haftung und Versicherung
- Die Mieterin oder der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Nutzung an Hebebühne, Werkzeug, Einrichtung, Gebäude oder an Fahrzeugen Dritter entstehen.
- Der Anbieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug der Mieterin oder des Mieters, die aus den eigenverantwortlich durchgeführten Arbeiten resultieren, insbesondere nicht für Folgeschäden aus unsachgemäßer Montage.
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Der Anbieter hält die Mietsache in betriebssicherem Zustand und lässt Hebebühnen regelmäßig nach den geltenden Vorschriften prüfen.
- Die Mieterin oder der Mieter stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung entstehen.
Hinweis für den Betreiber: Stellen Sie sicher, dass die
Betriebshaftpflichtversicherung den Betrieb einer Selbsthilfewerkstatt ausdrücklich
einschließt und Tätigkeits-, Bearbeitungs- und Obhutsschäden an Kundenfahrzeugen
mitversichert sind. Viele Standardpolicen decken dies nicht ab.
§ 6 Mietzeit, Rückgabe und Reinigung
- Die Mietzeit beginnt zur vereinbarten Uhrzeit und endet mit der Rückgabe des gereinigten Arbeitsplatzes.
- Überschreitungen werden je angefangener Viertelstunde anteilig nach dem gültigen Stundensatz berechnet.
- Der Arbeitsplatz ist besenrein zu übergeben und das Werkzeug vollständig und gereinigt zurückzugeben. Andernfalls wird eine Reinigungspauschale von 25,00 € berechnet.
- Fehlendes oder beschädigtes Werkzeug wird zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
§ 7 Entsorgung
Altöl, Altreifen, Filter, Batterien und sonstige Abfälle dürfen ausschließlich über die
vom Anbieter bereitgestellten Behälter entsorgt werden. Die Entsorgung ist – soweit
nicht ausdrücklich als inklusive gekennzeichnet – kostenpflichtig. Das Mitbringen von
Abfällen, die nicht aus den vor Ort durchgeführten Arbeiten stammen, ist untersagt.
Teil C – Besondere Bedingungen für den Warenverkauf
§ 1 Neuteile und Verbrauchsmaterial
Für den Verkauf neuer Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von zwei
Jahren ab Übergabe. Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt.
§ 2 Gebrauchtteile
- Gebrauchtteile werden mit Zustandsbeschreibung verkauft. Der beschriebene Zustand ist maßgeblich; geringfügige Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.
- Beim Verkauf gebrauchter Sachen an Verbraucher wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ausgeschlossen.
§ 3 Gebrauchtfahrzeuge
Beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen an Verbraucher gilt die auf ein Jahr verkürzte
gesetzliche Gewährleistung. Zustand, Vorschäden, Laufleistung und Anzahl der
Vorbesitzer werden im jeweiligen Kaufvertrag verbindlich festgehalten. Angaben auf
dieser Website sind unverbindlich.
§ 4 Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen, die außerhalb von
Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden. Bei Abholung und Bezahlung vor
Ort in unseren Geschäftsräumen besteht kein Widerrufsrecht.
Hinweis für den Betreiber: Sobald Waren tatsächlich im Fernabsatz
verkauft und versendet werden, sind eine vollständige Widerrufsbelehrung mit
Muster-Widerrufsformular, Versand- und Lieferbedingungen sowie – je nach Sortiment –
Registrierungen nach dem Verpackungsgesetz (LUCID), dem Batteriegesetz und dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz erforderlich. Bitte vor Aufnahme des Onlinehandels
anwaltlich klären.
Wichtiger Hinweis: Diese AGB und die Nutzungsordnung sind sorgfältig
erstellte, auf das Projekt zugeschnittene Vorlagen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.
Lassen Sie beide Dokumente vor der Verwendung anwaltlich prüfen – insbesondere die
Haftungsregelungen der Selbsthilfewerkstatt und die Klauseln zum Warenverkauf.
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